Die städtebauliche Disposition sieht an dieser Schnittstelle zwischen Stadt- und Landschaftsraum deshalb, ergänzend zu einem Blockrandabschluß am Vogelhüttendeich, eine offene Bauweise mit einem Ensemble aus drei Baukörpern vor, die eine Teilhabe aller Anlieger, auch des Bestandes, an den Qualitäten des Ortes ermöglicht.
Die Bauten werden auf ein dem Vogelhüttendeich angepasstes Niveau von 3,00 m ü. NN gestellt, wodurch es unter Ausnutzung des natürliche Gefälles möglich wird, für die beiden Bauten der Bauherrengemeinschaft eine überdeckte Garage oberhalb des Grundwassers wirtschaftlich anzubieten und eine für alle Anlieger attraktive und gemeinschaftlich nutzbare Freifläche zu generieren.